Diese Versicherungsarten bieten sowohl dem Kreditnehmer als auch dem Kreditgeber Schutz. Sie garantieren auch die Übernahme aller oder eines Teils der Rückzahlungsfristen oder des ausstehenden Kapitals eines Kredits im Falle bestimmter Ereignisse.
Ziel der Krankenversicherung ist es, Gesundheitskosten abzudecken, die nicht vom Pflichtsystem getragen werden. Sie gilt ausschließlich für Gesundheitsleistungen (Arztbesuche, Krankenhauskosten, Brille, Zahnbehandlungen usw.).